Flaschentüv / Druckprüfung

Flaschentüv ist die gebräuchliche Bezeichnung für die wiederkehrende Druckprüfung von Druckbehältern. Druckbehälter, darunter fallen alle Gasflaschen, Sauerstoffflaschen, Tauchflaschen und alle Behälter die mit mehr wie 1bar Druck belastet werden. Für Atemgasflaschen, also Tauchflaschen und Atemgeräte gelten verkürzte Prüffristen. Diese müssen in Abständen von 2,5 Jahren und die Feuerwehrflaschen alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung / TÜV-Prüfung / Festigkeitsprüfung unterzogen werten. Die Fristen für die wiederkehrende Druckprüfung wird in der Betriebsicherheitsverordnung geregelt. Verantwortlich für diese Druckprüfung ist der Betreiber ( bzw. Arbeitgeber ) des Druckbehälters, im Regelfall ist das der Eigentümer.



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