Flaschenkörper

Tauchflaschen als Stahlflasche ohne Anbauteile zur Komplettierung für Atemgeräte, Tauchgeräte, Paintball Equipment, Feuerwehr und Speicherflaschen. Diese Stahlflaschen, der Europäischen Produzenten sind nach den EU Richtlinien 97/23/EF und den Normen DIN EN ISO 10297, DIN EN ISO 15245, DIN EN ISO 11363 und EN144 hergestellt und zertifiziert. Im Angebot sind Flaschen von 1 Liter bis 80 Liter in Druckstufen von 200-300bar. Die Flaschenhalsgewinde M25x2, M18x1,5, 17E (Kleinkonisch) und 25E (Großkonisch) ermöglichen den Einsatz vielfältigster Tauchflaschenventile und Industrieventile für die unterschiedlichsten Atemgase und Industriegase. Die Druckbehälter unterliegen bei der Herstellung einer strengen Kontrolle durch die Überwachungs-Behörten wie TÜV und DEKRA. Jede der zur Auslieferung kommenden Tauchflasche oder Druckgasflasche wird bei der Herstellung einer Druckfestigkeitsprüfung unterzogen. Diese Prüfung wird auf der Schulter der Stahlflasche eingeschlagen. Die Prüfintervalle werden durch die Betriebssicherheitsverordnung laut § 16 bzw. Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5. Tabelle 1 und für Tauchflaschen Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 7. Tabelle 12 Punkt 7.6 geregelt und sind vom Betreiber entsprechend des Einsatzes und der Sicherheitstechnischen Bewertung festzulegen.